Soziale Absicherung
Auch wenn Sie jetzt Unternehmer sind, so müssen Sie dennoch nicht auf soziale Absicherungen verzichten. Informieren Sie sich über Berufsunfähigkeitspension und Selbstständigenvorsorge.
Selbstständige waren früher wenig abgesichert. Diese Zeiten sind vorbei. Auch für unternehmerisch Tätige gibt es einige Absicherungen, die Härten verhindern helfen. Was passiert etwa, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben? Informieren Sie sich über wesentliche Vorsorgemöglichkeiten.
Private Berufsunfähigkeitspension
Im Falle des Bezugs der gesetzlichen Berufsunfähigkeitspension verbleibt immer eine Versorgungslücke. Besonders Selbstständige sind aufgrund der niedrigeren gesetzlichen Leistungen vom Einkommensverlust betroffen. Die private Berufsunfähigkeitspension der Raiffeisen Versicherung schließt diese Versorgungslücke. Die Berufsunfähigkeitpension gibt es übrigens als Zusatz zu einer Lebensversicherung sowie als eigenständige Versicherung.
Private Berufsunfähigkeitspension: Alle Informationen auf einen Blick
Arbeitslosenversicherungsschutz
Auch Selbstständige können im Rahmen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Alte Versicherungsansprüche bleiben unter Umständen aufrecht.
- Unternehmer, die vor 2009 aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben haben, behalten diese Ansprüche während ihrer selbstständigen Tätigkeit.
- Wenn Sie nach dem 1.1.2009 eine selbstständige Tätigkeit begonnen haben und zuvor mindestens fünf Jahre lang in einem Angestelltenverhältnis tätig waren, dann haben Sie ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Selbstständige können auf freiwilliger Basis in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Dabei sind drei fixe monatliche Beitragsgrundlagen (2023: EUR 51,19; EUR 204,75 und EUR 307,13) möglich, wodurch sich im Fall der Arbeitslosigkeit (Betriebsstilllegung) ein tägliches Arbeitslosengeld in der Höhe von EUR 26,32; EUR 42,05 bzw. EUR 57,89 ergibt. Für Ansprüche mit einem Beginn ab dem 28.07.2020 gelten die folgenden Tagsätze: EUR 25,18; EUR 40,28 bzw. EUR 55,47. Sie haben als Unternehmer sechs Monate (ab Verständigung durch die SVA) Zeit, um sich in das System der freiwilligen Arbeitslosenversicherung einzumelden.
Selbstständigenvorsorge
Mit der "Abfertigung NEU" können auch Sie als Selbstständiger entweder eine monatliche Zusatzpension steuerfrei bekommen oder sich das Geld als einmaligen Abfertigungsbetrag mit einem Steuersatz von 6 % auszahlen lassen.