Förderungen in der EU
Der Begriff "Förderungen" ist in der EU ein sehr weitreichender. Es sind darunter nicht nur konkrete Investitionsbeihilfen oder Mitfinanzierungen der EU zu verstehen, sondern auch die Übernahme von Haftungen. Derartige Förderungen sind allerdings die Ausnahme, da sie dem Konzept des Binnenmarktes widersprechen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollen für alle Unternehmer in der Gemeinschaft möglichst gleich sein. Der Unternehmer soll sich die Vorteile des Binnenmarktes zunutze machen und sich nicht auf Subventionen des Mitgliedsstaates oder der Union verlassen.
Mit jeder Ausnahme, die die EU von diesem Prinzip macht, verfolgt sie bestimmte Ziele, daher gilt das generelle Beihilfenverbot derzeit nicht für:
- Förderungen in definierten Regionalfördergebieten (in Salzburg der Lungau)
- Förderungen für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
- Förderungen für Umweltverbesserungsmaßnahmen, Forschung und Entwicklung
- Förderung von Ausbildung, Schulung und Beratung
Hier knüpfen die einzelnen Förderprogramme an. Nachdem die kleinen und mittleren Unternehmen das Rückgrat der österreichischen und insbesondere der Salzburger Wirtschaft bilden, kommt der KMU-Förderung in unserem Land große Bedeutung zu. Um kein Förderpotential durch Fristversäumnisse liegenzulassen, muss jedes anstehende Vorhaben rechtzeitig (vor Auftragsvergabe/Realisierung) auf dessen Förderfähigkeit überprüft werden.
EU-Mittel werden in erster Linie gemeinsam mit bzw. über die nationalen Förderstellen vergeben.
Auch die Europäische Investitionsbank (EIB) trägt durch zinsgünstige Finanzierungen bzw. Refinanzierungen zur Stärkung der Wirtschaft bei.
Hier finden Sie weitere Informationen zu EU-Förderungen und der Europäischen Investitionsbank