Kredit und Leasing
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Unsere Raiffeisen Finanzierung nach Maß

Unsere Raiffeisenbank hilft uns dabei, unsere Pläne sofort umzusetzen – mit einem Kredit, mit Leasing oder mit einer anderen Raiffeisen Finanzierung.

Kredit & Leasing – Finanzierungen von der Raiffeisenbank Unken

Erfüllen Sie sich Ihre Wünsche – mit einem Kredit oder einer Leasingfinanzierung von der Raiffeisenbank Unken. Ihre Raiffeisenbank Unken macht es möglich, dass Sie Ihre persönlichen Pläne sofort umsetzen können und nicht Jahre darauf warten müssen.

Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf für Ihr Vorhaben?

Wie viel Geld benötigen Sie?

Bei größeren Anschaffungen ist die Finanzierungsfrage komplex.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses müssen Sie mit diversen Nebenkosten rechnen, die in Summe bis zu 13 Prozent des eigentlichen Kaufpreises ausmachen können.

 

 

Wie hoch ist die Kreditrate?

Wie sich die Zinsen entwickeln, kann niemand vorhersehen. Lassen Sie sich von Ihrem:r Raiffeisenberater:in mögliche Szenarien und die Höhe der Raten bei verschiedenen Zinssätzen zeigen.

Sie haben auch die Möglichkeit, längerfristige Fixzinsvereinbarungen einzugehen. Dann gehen Sie bei der Höhe der Zinsen und damit der Raten auf längere Sicht auf Nummer sicher.

Geht sich das aus?

Wenn Sie die Höhe der Rate kennen, dann erstellen Sie mit Ihrem Ihrem:r Raiffeisenberater:in eine Übersicht mit Ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben.

So haben Sie ein Gefühl dafür, ob die Kreditrate in Ihr monatliches Haushaltsbudget passt.

Unser Tipp

Kalkulieren Sie nicht zu knapp und planen Sie etwas mehr Finanzierungsbedarf ein. Ihr:e Raiffeisenberater:in unterstützt Sie bei der Kalkulation der benötigten Mittel und bei der Erstellung des Haushaltsplans.

 

Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns, dass der benötigte Kapitalbedarf beim Bau oder Kauf von Eigentum meist höher ist als ursprünglich geplant.

Häufige Fragen und Tipps zum Thema Kredit & Finanzierung

Step by step zum passenden Kredit: Mit diesen Tipps kommen Sie an Ihr Ziel.

 

1.      Wie berechnen Sie den Finanzierungsbedarf?

Viele unterschätzen das benötigte Kapital. Rechnen Sie also alles zusammen, was Sie wirklich benötigen, um sich die begehrte Anschaffung leisten zu können. Beim Kauf einer Immobilie etwa kommen in der Regel noch zehn bis 13 Prozent des Kaufpreises an Nebenkosten hinzu. Darüber hinaus müssen Sie ja auch die Einrichtung finanzieren. Dafür sollten Sie – im Fall einer kompletten Neueinrichtung - nochmals zehn Prozent veranschlagen.

 

2.      Welche Sicherstellungen benötigen Sie?

Um zu einer Finanzierung zu kommen, benötigt Ihre Bank Sicherstellungen. Die wesentlichsten Sicherungsinstrumente sind die Bürgschaft, der Wechsel bzw. die Verpfändung von Gehalt, Lebensversicherungen, Einlagen und Wertpapieren. Die gängigste Sicherstellung bei der Finanzierung von Wohnbauvorhaben ist naturgemäß die Verpfändung der finanzierten Immobilie.

 

3.      Welche Unterlagen sind erforderlich?

In der Regel benötigen Sie die Gehaltsbestätigung des Dienstgebers bzw. die letzten drei Lohnzettel, einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis, den Nachweis über den Verwendungszweck (möglichst detaillierte Unterlagen über den Kaufgegenstand) und eventuell eine Kreditrestschuldbestätigung bei Umschuldung. Beizubringen sind auch ein Haushaltsplan (die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben) und eine Vermögensbilanz (Auflistung von Vermögenswerten und bereits bestehenden Verbindlichkeiten) und eventuell die Polizze zu einer Versicherung, die Sie als Ablebensschutz für Ihre Finanzierung einsetzen können.

 

4.      Wie kann ich meine Bonität verbessern?

Haushaltsplan und Vermögensbilanz werden auch bei der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität) miteinbezogen. Darüber hinaus ist die Frage wichtig, ob Sie als Kreditnehmer alleine sind oder den Kreditantrag gemeinsam stellen. Wenn auch Ihr Partner / Ihre Partnerin berufstätig ist und Sie zu zweit Kreditnehmer sind, dann erhöht dies Ihre Kreditwürdigkeit.

Schließlich kommt die Frage der Eigenmittel ins Spiel. Eigenmittel sind, vor allem wenn es um größere Finanzierungen wie den Kauf einer Immobilie geht, unbedingt notwendig. Die Höhe der Eigenmittel wirkt sich wesentlich auf Ihre Bonität aus.

 

5.      Welche Finanzierungslösung ist die richtige?

Ihr Berater in der Raiffeisenbank Unken wird mit Ihnen die maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Ihr Vorhaben erarbeiten. Das kann – speziell bei größeren Vorhaben – auch eine Kombination von verschiedenen Finanzierungsvarianten sein. Damit sind Sie flexibel und können von den Vorteilen verschiedener Lösungen profitieren.

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen wollten, benötigen Sie in der Regel die Gehaltszettel der vergangenen drei Monate bzw. einen ähnlichen Einkommensnachweis. Stellen Sie auch alle personenbezogenen Unterlagen zusammen: etwa Angaben zum Alter, zum Familienstand bzw. zur Anzahl der Kinder.

Hier finden Sie weitere Informationen für die für einen Kredit benötigten Unterlagen.

Nicht immer muss man gleich einen Kredit aufnehmen: Mit einem Überziehungsrahmen zu Ihrem Pensions- oder Gehaltskonto bei Ihrer Raiffeisenbank Unken bleiben Sie auch bei unerwarteten Ausgaben finanziell flexibel. Welche Vorteile der Überziehungsrahmen bietet und warum er nicht auf Dauer in Anspruch genommen werden sollte, erfahren Sie hier.

Es gibt verschiedene Kreditmodelle, die sich am Verwendungszweck, an der Laufzeit bzw. der Höhe des Kreditbetrages orientieren. Wägen Sie gemeinsam mit Ihrem:Ihrer Raiffeisenberater:in ab, welche Finanzierungslösungen für Sie in Frage kommen und für Ihr Vorhaben und Ihre persönlichen Lebensumstände am besten geeignet sind.

Die Frage nach der Laufzeit: Welche Laufzeit für Sie die Richtige ist, hängt neben dem Verwendungszweck auch davon ab, wie viel finanziellen Spielraum Sie in den kommenden Jahren haben möchten. Wählen Sie, wenn dies möglich ist, im Zweifelsfall eine eher längere Laufzeit. Das bringt Ihnen niedrigere Monatsraten und eine größere Flexibilität.

Konditionen und Kredithöhe werden auch von Ihrer Bonität bestimmt. Hier kommen vor allem die Sicherheiten ins Spiel, die Sie bei Ihrer Finanzierung einbringen können. Sie können Ihre Bonität wesentlich verbessern, wenn Sie die Finanzierung zu zweit in Angriff nehmen.

Wichtig bei der Einschätzung der möglichen Kredithöhe ist, dass Sie sich die Finanzierung gut leisten können, das heißt, dass Ihr monatliches Budget durch die Rückzahlung für Ihren Kredit nicht aufs Äußerste angespannt ist.

Bei Bauspardarlehen betragen die höchstmöglichen Darlehen aufgrund gesetzlicher Regelungen bei grundbücherlicher Besicherung EUR 260.000,- pro Person bzw. EUR 520.000,- für Partner:innen.

Die Überschätzung der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit ist neben dem Vergessen auf einen finanziellen Polster für den Notfall einer der häufigsten Fehler bei der Kreditaufnahme.

Auch die Zinsentwicklung wird oft falsch eingeschätzt. Wir empfehlen Ihnen, gemeinsam mit Ihrem:Ihrer Raiffeisenberater:in zu berechnen, wie sich die Ratenhöhe bei höheren Zinssätzen entwickeln könnte, und ob Sie sich die Rückzahlungen auch bei höheren Zinsen leisten können. 

Bei einer Immobilienfinanzierung werden die so genannten Nebenkosten vielfach unterschätzt. Diese können jedoch mehr als zehn Prozent des eigentlichen Kaufpreises ausmachen. Auch die Kosten für die Einrichtung müssen bei der Planung berücksichtigt werden.  

Lesen Sie hier mehr zum Thema "Häufige Fehler beim Kredit".

LIBOR-Reform

Seit Jahrzehnten werden London Interbank Offered Rates (LIBORs) als grundlegende Referenzzinssätze in den globalen Finanzmärkten verwendet. Aktuell dienen diese als Referenzwerte insbesondere für die Berechnung von Zinssätzen für Kredite, Derivate, Wertpapiere und Bankeinlage.

Die für die LIBORs zuständige britische Regulierungsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat am 05.03.2021 bekanntgegeben, dass die Veröffentlichung des LIBORs für

 

  • Schweizer Franken (CHF) mit 31.12.2021
  • Japanischer Yen (JPY) mit 31.12.2021
  • Britisches Pfund (GBP) mit 31.12.2021 und
  • US Dollar (USD) mit 31.12.2021 (1 Woche und 2 Monate) und mit 30.06.2023 (übrige Fristigkeiten)

eingestellt wird. Informieren Sie sich über die Auswirkungen der LIBOR-Reform.

Änderung oder Einstellung eines Referenzwerts

Seit dem 1.1.2018 ist die EU-Benchmark-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/1011) in Kraft. Ziel der Benchmark-Verordnung ist es, dass die in der EU bereitgestellten und verwendeten Referenzwerte robust, zuverlässig und repräsentativ sind, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und einen hohen Verbraucher- und Anlegerschutz sicherzustellen.

 

Unter anderem verpflichtet die Benchmark-Verordnung Banken, robuste schriftliche Pläne aufzustellen, die beschreiben, wie die Bank vorgeht, wenn sich ein Referenzwert wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird. Die Banken verfügen derzeit schon über solche robuste Notfallpläne.