Der:die erste Mitarbeiter:in in Ihrem Unternehmen

Was müssen Sie bei der Auswahl und Anmeldung Ihrer Mitarbeiter:innen beachten? Und wie können Sie sich Ihren:Ihre ersten:erste Mitarbeiter:in fördern lassen?

Geschäftsleute vor dem Konferenzraum

Die Einstellung des:der ersten Mitarbeiters:Mitarbeiterin, ist in vielen Fällen ein untrügliches Indiz für den beginnenden Erfolg des Unternehmens. Dabei stellen sich allerdings einige Fragen: Ist es der:die richtige Mitarbeiter:in? Kann ich ihn:sie auslasten, werde ich mit ihm:ihr mehr Geschäft machen? Damit zumindest die finanziellen Zweifel etwas geringer werden, gibt es für die Anstellung bei Ein-Personen-Unternehmen eine Förderung durch das Arbeitsmarktservice.
 

Lohnnebenkostenförderung für die Anstellung

Gefördert wird der:die erste Mitarbeiter:in bei so genannten Ein-Personen-Unternehmen, wobei die Definition übrigens großzügig ist. Es sind nicht nur Einzelunternehmen, sondern unter Umständen auch Personen- oder Kapitalgesellschaften (wenn die Geschäftsführer:innen bestimmenden Einfluss haben und GSVG-versichert sind) förderbar. Die Förderung beträgt 25 Prozent des Bruttolohns für maximal ein Jahr. Gefördert wird die Einstellung von Mitarbeiter:innen, die entweder beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt oder als arbeitslos gemeldet sind.

 

 

Mitarbeiter:innenvorsorge

Mit der "Abfertigung Neu" verfügen Ihre Mitarbeiter:innen über Abfertigungsansprüche, die nicht verfallen können – auch nicht bei Selbstkündigung.

www.valida.at – Abfertigung Neu

 

So melden Sie Ihren:Ihre Mitarbeiter:in an

Auf dem Unternehmensservice-Portal der Bundesregierung erhalten Sie die wichtigsten Infos zur Anmeldung von Arbeitnehmer:innen.

www.usp.gv.at – Alle Infos zur Anmeldung