Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rechtliche Informationen
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und weitere rechtliche Informationen der Raiffeisenbank Kundl-Münster.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und besondere Bedingungen
- Download Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung Dezember 2021 (pdf, 645 kB)
- Download Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen Fassung November 2022 (pdf, 608 kB)
- Download Besondere Bedingungen für Debitkarten Fassung November 2022 (pdf, 651 kB)
- Download Besondere Bedingungen für Bluecode Fassung 2021 (pdf, 77 kB)
- Download Bedingungen für das Business Portal INFINITY (Electronic Banking) (pdf, 76 kB)
- Download Besondere Bedingungen für Electronic Banking Fremdzugang mit EBICS (pdf, 102 kB)
- Download Gegenüberstellung der geänderten Geschäftsbedingungen und Teilnahmevereinbarung INFINITY (pdf, 65 kB)
Informationen zu Verbraucherzahlungskonten
- Download Allgemeine Information zum Basiskonto (pdf, 1,59 MB)
- Download Allgemeine Information zum Basiskonto (english) (pdf, 1,56 MB)
- Download Information über Kontowechselservice (pdf, 87 kB)
- Download Bedingungen – Mein Bonus und Cashback (pdf, 546 kB)
- Download Liste der repräsentativsten mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste (pdf, 1,46 MB)
Mitwirkungspolitik
Mitwirkungspolitik gemäß §185 BörseG - inklusive der Grundsätze zur Ausübung von Aktien-Stimmrechten bei der Vermögensverwaltung
Betreffend unsere Raiffeisen Vermögensverwaltung, die wir in Kooperation mit der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH anbieten, möchten wir über unsere Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten wie folgt informieren:
Diese Vermögensverwaltungsverträge sehen keine ausdrückliche Ermächtigung für die Raiffeisenbank vor, die mit dem Aktienbestand des Portfolios verbundenen Stimmrechte auszuüben. Daher kann weder die Raiffeisenbank noch die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH, an die die Vermögensverwaltung ausgelagert wurde, Stimmrechte der sich im Portfolio des Kunden befindlichen Aktien ausüben.
Werden für das Portfolio des Kunden Fondsanteilscheine erworben, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds berechtigt, die im Fondsvermögen befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, berücksichtigt die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik. www.rcm.at/corporategovernance
Diese Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH gilt auch für den Aktienbestand des Portfolios, sofern die betreffende Aktie in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten ist, was regelmäßig zutrifft. Dies betrifft folgende Themen: Überwachung der Gesellschaft, Dialoge mit der Gesellschaft, Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, Kommunikation mit anderen Interessenträgern der Aktiengesellschaft, Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Mitwirkung. Für Aktien des Portfolios, die nicht in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten sind, sind mangels Wesentlichkeit keine besonderen Mitwirkungsmaßnahmen vorgesehen.
Bei der digitalen Vermögensverwaltung WILL werden Fondsanteilscheine für das Kundenportfolio erworben. Allfällige Mitwirkungsmöglichkeiten aus dem Halten von Aktien stehen somit den Verwaltungsgesellschaften der jeweiligen Fonds und nicht der Raiffeisenbank zu. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik. www.rcm.at/corporategovernance
Die Raiffeisenbank sieht von der jährlichen Veröffentlichung der Umsetzung der Mitwirkungspolitik gemäß § 185 Abs. 1 Z 2 Börsegesetz aus den oben dargelegten Gründen ab.
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Aufgrund von EU-Richtlinien, die in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt werden, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Informationen über die außergerichtliche Streitbeilegung
Wir möchten stets die Anforderungen unserer Kunden zu ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen.
Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, kann sich der Kunde jederzeit an seinen Kundenberater oder an die Geschäftsleitung der Raiffeisenbank wenden. Weiters besteht die Möglichkeit für den Kunden, sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, www.bankenschlichtung.at, einer unabhängigen Einrichtung zur außergerichtlichen Bereinigung von Streitfällen, zu wenden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für die Bank freiwillig. Sie entscheidet darüber im Einzelfall.
Zudem informieren wir Sie über die Beschwerdeplattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (betreffend Beschwerden aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen): www.ec.europa.eu/consumers/odr
Prospektverwendung
Zustimmungen zur Prospektverwendung:
Öffentliche Angebote von Wertpapieren der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG durch die Raiffeisenbank erfolgen auf Grundlage des Prospektes und der endgültigen Bedingungen, zu deren Verwendung durch die Raiffeisenbank die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen, an welche die Zustimmung gebunden ist, ihre Zustimmung erteilt hat. Der Prospekt (samt Nachträgen) ist auf der Website der Raiffeisen-Landebank Tirol AG unter www.raiffeisen.at/tirol/rlb/de/meine-bank/investor-relations/eigene-emissionen-der-rlb-tirol-ag.html abrufbar.
Ein öffentliches Angebot von Wandelschuldverschreibungen der Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft („Emittentin“) durch die Raiffeisenbank erfolgt auf Grundlage des von der Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Basisprospektes samt allfälliger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen, zu deren Verwendung durch die Raiffeisenbank die Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft vorbehaltlich der Einhaltung der in der Zustimmungserklärung genannten Bedingungen im Prospekt (I. Zusammenfassung des Prospektes Punkt A.2. sowie Punkt V. Informationen über die Zustimmung des Emittentin zur Prospektverwendung) ihre Zustimmung erteilt hat. Der Basisprospekt samt allfälliger Nachträge sowie die Endgültigen Bedingungen sind auf der Homepage der Emittentin unter https://www.raiffeisen.at/wohnbaubank abrufbar.
Öffentliche Angebote von Wertpapiere der Raiffeisenbank International AG durch die Raiffeisenbank erfolgen auf Grundlage des Basis-Prospektes und der endgültigen Bedingungen, zu dessen Verwendung durch die Raiffeisenbank die Raiffeisenbank International AG vorbehaltlich der Einhaltung der in der jeweiligen Zustimmungserklärung genannten Bedingungen ihre Zustimmung erteilt hat. Der Prospekt (samt Nachträgen und Zustimmungserklärungen) ist auf der Website der Raiffeisenbank International AG unter https://www.rbinternational.com/de/startseite.html abrufbar.
Ein öffentliches Angebot von Teilschuldverschreibungen der voestalpine AG („Emittentin“) (ISIN: AT0000A3FA05) durch die Raiffeisenbank erfolgt ausschließlich auf Grundlage des von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am 4.07.2024 gebilligten und nach Deutschland notifizierten Prospektes samt sämtlicher Nachträge dazu ("Prospekt"), sowie die Final Terms, welche mit Zustimmung der Emittentin und gemäß den Bedingungen, an die die Zustimmung gebunden ist, verwendet werden. Der Prospekt ist auf der Homepage der Emittentin unter https://www.voestalpine.com/group/de/ unter der Rubrik „Investoren“ – Unterrubrik „Anleihen“ abrufbar
Detailinformationen zur Abwicklungsdisziplin (CSDR)
Details zu den Rechtsvorschriften:
Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen
Hier finden Sie für alle ausgeführten Kundenaufträge und jede Kategorie von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen im Vorjahr am wichtigsten waren.
Information zur Ausführungsqualität von Kundenorders
Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz – HIKrG
Offenlegung
Allgemeine Dokumente zur Offenlegung
Veröffentlichungen betreffend Corporate Governance und Vergütung
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Die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch in schriftlicher Form in Ihrer Raiffeisenbank erhältlich.