Mit Wertpapieren Steuern sparen

Der Gewinnfreibetrag für kleine und mittlere Unternehmen soll Betriebe finanziell unterstützen. Bis zu 45.350 Euro können damit steuerfrei belassen werden. Wer die Details kennt, kann so gutes Geld für sein Unternehmen sparen.

Zur Stärkung der Klein- und Mittelunternehmen wurde vor einigen Jahren im KMU-Förderungsgesetz der Gewinnfreibetrag eingeführt: Damit kann ein Gewinnanteil von bis zu 13 Prozent steuerfrei belassen werden. Der Betrag ist mit 45.350 Euro gedeckelt. Voraussetzung ist, man investiert das Geld in eine begünstigte Anlage.

 

Passende Investition

Zu begünstigen Anlagevermögen zählen auch Wertpapiere, die gemäß § 14 (7) Z 4 EStG veranlagen. Das sind Wertpapiere, die zur Deckung von Pensionsrückstellungen herangezogen werden können. Die Anlage muss für mindestens vier Jahre behalten werden. Alles in allem ergibt sich nicht nur sofort ein steuerlicher Vorteil, sondern zusätzlich auch die Chance auf einen Ertrag aus der Wertpapierveranlagung.

 

Mehr Details

Der Gewinnfreibetrag beträgt seit dem Steuerreformgesetz 2009 bis zu 13 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch 45.350 Euro pro Veranlagungsjahr und Steuerpflichtigem. Er kann von allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, in Anspruch genommen werden – unabhängig von der Gewinnermittlungsart (Einnahmen-Ausgaben-Rechner sowie Bilanzierer). Der Gewinnfreibetrag setzt sich dabei aus einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingten Freibetrag zusammen. Von den ersten 30.000 Euro des Gewinns stehen automatisch 13 Prozent als Grundfreibetrag zu, also maximal 3.900 Euro pro Person und Jahr. Übersteigt der ermittelte Gewinn 30.000 Euro, kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Dabei kann für den Betrag, der den Grundfreibetrag von 30.000 Euro übersteigt, bis zu 13 Prozent steuerfrei geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist eine Investition im gleichen Kalenderjahr. Beispiele für begünstigte Anlagemöglichkeiten sind bestimmte Anleihen, Investmentfonds und Garantiezertifikate.

 

So kommen Sie zu Ihrem Geld

Gerne möchten wir Ihnen die passenden Möglichkeiten anbieten, Ihren Gewinnfreibetrag zu nützen. Die Angebotspalette von Raiffeisen für die steuerbegünstigte Veranlagung nach dem KMU-Förderungsgesetz umfasst gegenwärtig gleich mehrere Fonds von Raiffeisen Capital Management*: der Raiffeisen-§14-Mix, der Raiffeisen-§14-MixLight und der Raiffeisen-§14-Rent. Sie alle legen den Schwerpunkt ihrer Anlage an unterschiedlichen Stellen. Der Berater Ihrer Raiffeisenbank informiert Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und unterstützt Sie bei Ihren Veranlagungswünschen.

Tipp

Machen Sie Ihren Gewinnfreibetrag geltend, optimieren Sie Ihre Steuerleistung. Außerdem haben Sie eine große Flexibilität bei der Auswahl eines geeigneten Produkts. Und Sie sichern sich damit die Chance auf einen Ertrag aus der Wertpapierveranlagung.

Die steuerliche Behandlung von Anlageinvestitionen hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen, weshalb ein Kapitalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.

*steht für Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Marketingmitteilung der Raiffeisen Kapitalanlage GmbH. Veranlagungen in Fonds sind dem Risiko von Kursschwankungen bzw. Kapitalverlusten ausgesetzt. Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokumente (Wesentliche Anlegerinformationen) des Raiffeisen-§14-Mix, des Raiffeisen-§14-Mix-Light und des Raiffeisen-§14-Rent stehen unter www.rcm.at in deutscher und unter www.rcm-international.com in englischer Sprache zur Verfügung. Im Rahmen der Anlagestrategie kann überwiegend (bezogen auf das damit verbundene Risiko) in Derivate investiert werden. Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen-§ 14-Mix, des  Raiffeisen-§14-Mix-Light und des Raiffeisen-§14-Rent wurden durch die FMA bewilligt. Der Raiffeisen-§14-Mix und der Raiffeisen-§14-Mix-Light können mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente folgender Emittenten investieren: Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Österreich, Belgien, Finnland, Niederlande, Schweden, Spanien. Es ist die Anlagestrategie der Fonds überwiegend in andere Investmentfonds anzulegen. Marktbedingte geringe oder sogar negative Renditen von Geldmarktinstrumenten und Anleihen können den Nettoinventarwert des Raiffeisen-§14-Rent negativ beeinflussen bzw. nicht ausreichend sein, um die laufenden Kosten zu decken. Hinweis für Anleger mit anderer Heimatwährung als der Fondswährung: Wir weisen darauf hin, dass die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen kann. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft. Die angeführten Informationen sind unverbindlich und ersetzen kein Beratungsgespräch. Sie dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine Finanzanalyse dar. Informieren Sie sich vor dem Erwerb von Wertpapieren über die damit verbundenen Chancen und Risiken bei Ihrem Wertpapierberater.Druckfehler vorbehalten. Bilder S02, S03 (Pirelli), S06-08: Getty Images, S03 (IAA): Verband der Automobilindustrie e. V., Experten S04-05: Raiffeisen; Stand: September 2017.