„Die Raiffeisenberater wissen, welche Förderungen für unser Wohnbauvorhaben zur Verfügung stehen."
Förderungen fürs Bauen & Wohnen
Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden, mit denen Sie ganz bestimmte Vorhaben durchführen können.
Wer bekommt eine Wohnbauförderung und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
- Familieneinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
- Förderungswürdigkeit des Objektes
- Begründung des Hauptwohnsitzes
Welche Arten der Wohnbauförderung gibt es?
- Wohnbauförderung als günstiges Darlehen
- Annuitätenzuschüsse: Dabei gibt es Zuschüsse zur Rückzahlung von Bauspar- oder Bankdarlehen.
- Individuelle Wohnbeihilfe
- Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse
Förderungen Wien
- Download Sanierung von Wohnungen, Eigenheimen, Reihenhäusern und Kleingartenwohnhäusern Wien (pdf, 131 kB)
- Download Wohnbauförderung Eigenheim Wien (pdf, 81 kB)
- Download Wohnbauförderung Kleingartenwohnhaus Wien (pdf, 125 kB)
- Download Förderung Sonnenschutz Wien (pdf, 64 kB)
- Download Kund:innen-Info Heizungstausch (pdf, 85 kB)
Förderungen Niederösterreich
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Ihr WohnBerater in Ihrer Raiffeisenbank hilft Ihnen die Antragsformulare auszufüllen und reicht diese bei den zuständigen Behördern für Sie ein.
Die Grundsätze der WOHNBAUFÖRDERUNG
Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Es gibt aber einige Grundsätze, die zumindest in den meisten Ländern Gültigkeit haben:
- Energiespargedanke spielt eine wesentliche Rolle: wer auf Energiesparmaßnahmen setzt, erhält mehr Geld
- Familien werden besonders gefördert
- soziale Bedürftigkeit ist entscheidend bei der Zuerkennung der Förderungen
- Obergrenze in Bezug auf die Höhe des Jahreseinkommens des Haushalts: je nach Bundesland wird das Brutto- oder Nettojahreseinkommen des Vorjahres herangezogen, nicht hinzugerechnet wird im Regelfall der Bezug von Familienbeihilfe und Werbungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen können normalerweise zum Abzug gebracht werden
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