Mann trinkt Kaffee auf seiner Terrasse
Darauf können Sie bauen – der Immobilienkredit von der Raiffeisenkasse Blindenmarkt

Die Kreditfinanzierung von der Raiffeisenkasse Blindenmarkt wird individuell auf Ihren Hausbau abgestimmt, damit Ihr Traum schnell wahr wird.

Erfüllen Sie sich mit der Wohnfinanzierung von der Raiffeisenkasse Blindenmarkt Ihren Wohnwunsch

Sie wollen endlich Ihren Wunsch nach den eigenen vier Wänden verwirklichen? Egal ob Hauskauf oder Grundstückserwerb, Wohnungskauf oder Sanierung - Ihre Raiffeisenbank hat den passenden Immobilienkredit, um Ihr Vorhaben zu finanzieren.

Welcher Immobilienkredit ist der passende für Sie?

Sie sind sich noch nicht sicher, welche Finanzierungslösung für Ihr Vorhaben am besten passt? Ihr:e Raiffeisenberater:in unterstützt Sie bei der Auswahl der optimalen Finanzierung entsprechend Ihrer Bedürfnisse. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin in Ihrer Raiffeisenkasse Blindenmarkt.

Seit 1. August 2022 gilt die neue "Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung" (KIM-V). Für Sie als Kund:innen bedeutet das strengere Kriterien bei der Vergabe von neuen Wohnkrediten. 

Die wichtigsten Eckpunkte

  • Die neuen Regeln gelten seit dem 1. August 2022 für Kreditvereinbarungen, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. 
  • Laufzeit: Die maximale Kreditlaufzeit wurde mit 35 Jahren festgelegt.
  • Kreditrückzahlung: Die Verordnung setzt einen deutlichen Fokus auf die Leistbarkeit der Finanzierung. Demnach soll die Rückzahlung für den Immobilienkredit nicht mehr als 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens betragen.
  • Beleihungsquote: Definiert wurde auch eine maximale Beleihungsquote, die den Wert der Liegenschaft samt Höhe der Eintragung ins Grundbuch dem Kreditwunsch gegenüberstellt. Dieser darf nicht mehr als 90 Prozent betragen, was einen entsprechenden Eigenmittelanteil erforderlich macht. Ein Eigenmittelanteil galt freilich schon bisher in den meisten Fällen als gängige Richtschnur. 

Sie haben einen Wohnwunsch? Kommen Sie zu Ihrem:r persönlichen Raiffeisenberater:in. Eine eingehende Beratung ist der erste Schritt, um Klarheit für die eigenen vier Wände zu gewinnen. 

Frau tippt Zahlen in Taschenrechner

Häufige Fragen zur Wohnfinanzierung

Bei größeren Anschaffungen ist die Finanzierungsfrage komplex. Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses müssen Sie mit diversen Nebenkosten rechnen, die in Summe bis zu 13 Prozent des eigentlichen Kaufpreises ausmachen können. 

Unser Tipp für Ihre optimale Wohnfinanzierung 

Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns, dass der benötigte Kapitalbedarf beim Bau oder Kauf von Eigentum meist höher ist als ursprünglich geplant. Kalkulieren Sie nicht zu knapp und planen Sie etwas mehr Finanzierungsbedarf ein. Ihr:e Raiffeisenberater:in unterstützt Sie bei der Kalkulation der benötigten Mittel und bei der Erstellung des Haushaltsplans. 

Termin vereinbaren

Wie sich die Zinsen entwickeln, kann niemand vorhersehen. Lassen Sie sich von Ihrem:r Raiffeisenberater:in mögliche Szenarien und die Höhe der Raten bei verschiedenen Zinssätzen zeigen. Sie haben auch die Möglichkeit, längerfristige Fixzinsvereinbarungen einzugehen. Dann gehen Sie bei der Höhe der Zinsen und damit der Raten auf lange Sicht auf Nummer sicher.

Wenn Sie die Höhe der Rate kennen, dann erstellen Sie mit Ihrem:r Raiffeisenberater:in eine Übersicht mit Ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben. So haben Sie ein Gefühl dafür, ob die Kreditrate in Ihr monatliches Haushaltsbudget passt. 

Termin vereinbaren

Eine Hypothek ist das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht an einem Grundstück oder Gebäude zur Sicherung eines Kredites oder Darlehens. Damit kann der:die Kreditgeber:in die Immobilie notfalls zwangsversteigern lassen, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt wird.

Ist eine Hypothek mit Kosten verbunden?

Grundsätzlich ja, und zwar fallen 1,2 Prozent des Pfandrechts als Gebühren für die Eintragung der Hypothek ins Grundbuch an. Diese Gebühr wird im Nachhinein vom Gericht vorgeschrieben. 

Mehr zur Hypothek erfahren

Für den Termin in der Bank benötigen Sie üblicherweise die Gehaltszettel der vergangenen drei Monate bzw. einen ähnlichen Einkommensnachweis. Stellen Sie auch alle personenbezogenen Daten wie Angaben zum Alter und zum Familienstand zusammen. Darüber hinaus benötigen Sie für den Banktermin einen Haushaltsplan, Auskünfte über Ihre Vermögenswerte und Versicherungen und Informationen zu Ihrem Verwendungszweck.

Mehr zu benötigten Unterlagen erfahren

Beim Kauf einer Immobilie oder beim Bau eines Hauses sollten Sie einen bestimmten Anteil selbst finanzieren können. Dabei handelt es sich um die sogenannten Eigenmittel. Durch den Einsatz von Eigenmitteln wird die Finanzierung kostengünstiger. 

Mehr zu Eigenmitteln erfahren

Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden, mit denen Sie ganz bestimmte Vorhaben durchführen können. Die Vergabe von Fördermitteln unterliegt in den Bundesländern unterschiedlichen Richtlinien. 

Mehr zu Förderungen erfahren

Sie suchen noch Ihre Traumimmobilie?

Bei Raiffeisen Immobilien wartet Ihre Traumimmobilie vielleicht bereits auf Sie. Legen Sie einfach Ihre Suchkriterien fest und finden Sie in der Datenbank der Raiffeisen Immobilienmakler:innen die Wohnung, das Haus oder das Grundstück Ihrer Wahl.

Entwurf eines modernen Einfamilienhauses
Junge Frau liest ein Magazin auf dem Sofa

Bestens informiert mit dem Raiffeisen Immobilien Magazin

Im österreichweiten Raiffeisen Immobilien Magazin finden Sie eine große Auswahl an attraktiven Immobilien. Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen aktuelle Trends auf dem Immobilienmarkt und geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Preisentwicklungen.

Lächelnde Beraterin
Welche Finanzierung ist optimal für Ihr Vorhaben?

Unsere Berater:innen sind gerne für Sie da und finden die Finanzierung, die genau zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen passt. Vereinbaren Sie gleich online einen Termin.

INFORMATION

Allgemeine Informationen gemäß § 7 Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz - HIKrG