Neuerungen beim Wohnungseigentum
Das Jahr 2022 bringt mit einer Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Änderungen für Wohnungseigentümer mit sich. So sollen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft künftig einfacher gefasst werden können. Und für Rücklagen wird eine Mindestdotierung vorgeschrieben.
Entscheidungen werden einfacher
Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft sollen gemäß der WEG-Novelle künftig einfacher werden. Bisher war für einen Beschluss die Mehrheit der Eigentumsanteile erforderlich. Weil die Mehrheit der Eigentümer oft gar nicht an den Abstimmungen teilnahm, waren gültige Beschlüsse in vielen Fällen nicht möglich.
Wer schweigt, stimmt zu
Nunmehr zählt nicht die Mehrheit aller Miteigentumsanteile, sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sobald die Prostimmen mindestens ein Drittel aller Miteigentumsanteile ausmachen, ist die Abstimmung gültig. So können wirksame Beschlüsse künftig selbst bei einer niedrigen Abstimmungsbeteiligung erzielt werden.
Maßnahmen leichter durchsetzbar
Mit der WEG-Novelle sollen bestimmte Maßnahmen künftig leichter durchsetzbar sein. Dazu wird das Einstimmigkeitsprinzip gelockert: Wenn Sie als Wohnungseigentümer eine bestimmte Maßnahme durchsetzen wollen, dann gilt die Zustimmung der anderen Miteigentümer als erteilt, wenn diese nicht innerhalb von zwei Monaten widersprechen.
Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage.
Rücklagen
Für Rücklagen soll es eine Mindestdotierung geben. Wohnungseigentümer müssen also in Zukunft mehr in diese Rücklagen einzahlen.
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