Mit dem individuellen Kontomodell und den passenden Versicherungen behalten Sie den optimalen Überblick über die finanzielle Situation Ihrer Praxis, Ihren privaten Geldverkehr und sind bestens abgesichert.
Selbstständige Ärzt:innen
Ihr spezielles Ärzt:innenkonto
Durch das Raiffeisen Ärzt:innenkonto erhalten Sie ein individuelles und auf Sie abgestimmtes Kontoführungsmodell. So haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre privaten und betrieblichen Ein- und Ausgaben.
Praxiseinnahmen
- alle Kassenhonorare
- Privathonorare
- Rezeptgebühren
- sonstige Einnahmen
Praxisausgaben
- laufende Betriebsausgaben
- Betriebsmittel-Rahmen
Privateinnahmen
- Überschuss aus Praxis
- unselbstständige Einnahmen
Privatausgaben
- Lebensunterhaltungskosten
- Geldanlage
- Urlaub und Freizeit
Mit Online Sparen bleiben Sie flexibel.
- Konto für Einkommensteuer (Einzahlung ca. 20 % der Praxiseinnahmen)
- Geeignet auch für Ansparungen
Die richtige Vorsorge und Absicherung Ihrer Ärzt:innenrisiken
Als Arzt:Ärztin sind Sie besonderen Gefahren und Risiken ausgesetzt, die jederzeit Ihr wirtschaftliches Fundament bedrohen können. Wir bieten Versicherungslösungen mit idealem Schutz.
Haftpflichtversicherung
Finanzielle Absicherung bei Schadenersatzforderungen beim Vorwurf von Körperverletzung
Rechtsschutzversicherung
Unterstützung bei einer strafrechtlichen Anklage wegen Körperverletzung
Unfallversicherung
Wesentlich höhere Bewertung von z.B. Daumen und Zeigefinger und damit höhere Versicherungsleistung
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Sicherung des Lebensstandards bei gesundheitlicher Arbeitsunfähigkeit durch Bezahlung einer Berufsunfähigkeitspension
Ordinationsversicherung
Gänzliche Absicherung der Praxiseinrichtung, der medizinischen Geräte sowie Softwareschäden
Cyberversicherung
Schützt Sie vor Schäden, die aus einem Cyber-Angriff oder einem Datenverlust resultieren. Die Bedrohungen in diesem Bereich reichen von Hacking, Datendiebstahl und Spionage bis hin zur Sabotage und Computerviren.
Freiwillige Selbständigenvorsorge
Sie können sich innerhalb von 12 Monaten nach Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit freiwillig und unwiderruflich für die Nutzung dieses Vorsorgemodells entscheiden. Dadurch erhalten Sie einen unverfallbaren Anspruch auf Abfertigung, die wahlweise als steuerfreie Zusatzpension zur Absicherung im Alter verwendet werden kann.
Achtung: Versäumen Sie keine Fristen und wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren:Ihre Raiffeisen-Berater:in.