Jahres-, Halbjahresfinanzberichte und Ratings
Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 1927 zur führenden Bank im Süden Österreichs entwickelt. Gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen und im Verbund mit den steirischen Raiffeisenbanken wirkt sie als bedeutende, finanzielle Drehscheibe für Firmen- und Privatkunden.
Informieren Sie sich näher in unseren Jahres- und Halbjahresberichten sowie Ratings.
Unsere Berichte werden inhouse erstellt mit firesys.
Ratings
Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark unterzieht sich einem tourlichen Ratingprozess durch die internationale Rating-Agentur Moody's.
Finanzberichte
GESCHÄFTSJAHR 2024
GESCHÄFTSJAHR 2023
Jahresfinanzbericht 2023 (PDF)
Jahresfinanzbericht 2023 - ESEF-Format
Halbjahresfinanzbericht 2023 (PDF)
Der am 24. April 2024 veröffentlichte Nachhaltigkeitsbericht 2023 wurde im Bereich der Green Asset Ratio (Kapitel VIII.1) angepasst. Der nunmehr vorliegende Bericht ersetzt die ursprünglich veröffentlichte Version.
GESCHÄFTSJAHR 2021
Jahresfinanzbericht 2021 (PDF)
Die Darstellung des am 29. April 2022 veröffentlichten ESEF-Jahresfinanzberichts 2021 der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG wird aufgrund eines formellen bzw. technischen Fehlers in der xHTML-Datei korrigiert. Die vorliegende – nunmehr korrigierte – Version des ESEF-Jahresfinanzberichts ersetzt die am 29. April 2022 veröffentlichte Version. Der Jahresfinanzbericht 2021 blieb inhaltlich unverändert und ist nicht von der Korrektur betroffen.
Korrektur zu Jahresfinanzbericht 2021 - ESEF-Format
Jahresfinanzbericht 2021 - ESEF-Format
Offenlegung gem. CRR
Die am 30. August 2024 erfolgte Offenlegung der Schlüsselparameter gemäß Artikel 433 CRR wurde im Bereich der Verschuldungsquote (14), Mittelabflüsse (EU 16a) und Mittelzuflüsse (EU 16b) korrigiert. Dieses Dokument ersetzt die ursprünglich veröffentlichte Version.
Ergänzende Offenlegung
LI WAIVER
Freistellung von der Einhaltung der Liquiditätsdeckungsanforderung gemäß Artikel 412 CRR sowie der Anforderungen an die stabile Refinanzierung gemäß Art. 413 CRR auf Einzelbasis
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den Instituten der Raiffeisen-Bankengruppe Steiermark die Bewilligung erteilt,
1. nach Maßgabe des § 30c BWG iVm Art. 8 Abs. 4 CRR von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen gemäß Art. 412 CRR sowie der Anforderungen an die stabile Refinanzierung gemäß Art. 413 CRR auf Einzelbasis ausgenommen zu sein, wobei die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG als jenes Institut bestimmt wurde, das für die Einhaltung der Liquiditätsanforderungen gemäß Art. 412 CRR sowie der Anforderungen an die stabile Refinanzierung gemäß Art. 413 CRR auf konsolidierter Basis der Liquiditätsuntergruppe Raiffeisenbankengruppe Steiermark verantwortlich ist.
2. nach Maßgabe des § 30c BWG iVm Art. 8 Abs. 5 CRR von den Anforderungen gemäß Art. 86 CRD IV (in Österreich umgesetzt durch § 12 KI-RMV) auf Einzelinstitutsebene ausgenommen zu sein.
Finanzberichte HYPO Steiermark
Im Sinne der Transparenz stellen wir hier auch rechtlich notwendige Informationen der vormaligen HYPO Steiermark zur Verfügung; das Institut wurde mit der RLB Steiermark verschmolzen.