Gewinnspielveranstalter ist die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 13. Lebensjahr vollendet und in Österreich eine Zustelladresse haben. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter:innen der Raiffeisen-Bankengruppe. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt nicht das Bestehen einer Konto- oder Geschäftsbeziehung mit einer Raiffeisenbank voraus.
Als Gewinn wird eine Reise für eine Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder) ins Disneyland Paris mit drei Übernachtungen, inklusive Eintritte sowie An- und Abreise im ÖBB-Nightjet verlost.
Die Verlosung erfolgt unter allen Personen, die mittels Teilnahmeformular unter raiffeisenbank.at/disneyland von 01.09.2024 bis 31.9.2025 teilgenommen haben. Mit der Teilnahme bestätigt die/der Teilnehmer:in, dass sie/er mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist und dass die angegeben Daten vollständig und richtig sind.
Die Auslosung der Gewinner:innen erfolgt nicht öffentlich und unter Ausschluss des Rechtsweges. Über die Verlosung des Gewinns kann – mit Ausnahme der Verständigung des Gewinners – keine Korrespondenz geführt werden. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden.
Die ausgelosten Personen werden nach Ende der Gewinnspiellaufzeit per E-Mail informiert.
Die Reise wird im Zeitraum der Herbstferien 2025 stattfinden.
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos, freiwillig und unabhängig von Bankgeschäften.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für etwaige technische Schwierigkeiten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von Teilnehmer:innen einen Nachweis für die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen einzufordern. Wird der Nachweis bei Aufforderung nicht erbracht, kann der Teilnehmer vom Veranstalter von der Aktion ausgeschlossen werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die gegen die Teilnahmebedingungen, gegen Strafgesetze bzw. die guten Sitten verstoßen oder durch technische Manipulation versuchen, das Gewinnspiel in irgendeiner Form zu beeinflussen, von eben diesem auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel steht es dem Veranstalter frei, die Gewinne auch noch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt unter anderem wenn der planmäßige Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung gestört oder verhindert werden würde.
Das Foto des Gewinnes sind lediglich Beispielabbildungen, der tatsächliche Gewinn kann im Aussehen Abweichungen aufweisen.