Ertrag, Risiko, Liquidität und Schutz
In dieser Übersicht werden die Unterschiede zwischen Bankeinlagen und Finanzinstrumenten, die von der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien begeben werden, im Überblick dargestellt.
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Gedeckte Bankeinlagen
Abhängig von Geld- und Kapitalmarkt-Referenzsätzen und von der Laufzeit von im Regelfall täglich fällig bis mittel
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Bevorzugte Bankeinlagen
Abhängig von Geld- und Kapitalmarkt-Referenzsätzen und von der Laufzeit von im Regelfall täglich fällig bis mittel
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Nicht gedeckte und nicht bevorzugte Bankeinlagen
Abhängig von Geld- und Kapitalmarkt-Referenzsätzen und von der Laufzeit von im Regelfall täglich fällig bis mittel
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Nicht nachrangige Schuldverschreibungen
Abhängig von Referenzsätzen wie Swap-Sätzen, der im Regelfall zwei- bis zehnjährigen Laufzeit und weiteren Merkmalen bei in der Regel geringfügig höherer Verzinsung als für Bankeinlagen
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Instrumente des Ergänzungskapitals
Abhängig von Referenzsätzen wie Swap-Sätzen und der mindestens fünfjährigen Laufzeit ohne Kündigungsrechte durch Anlegerinnen und Anleger bei in der Regel deutlich höherer Verzinsung als für Bankeinlagen und nicht nachrangige Schuldverschreibungen
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Gedeckte Bankeinlagen
Im Insolvenzfall Befriedigung vor allen anderen Produkten, im Abwicklungsfall keine Heranziehung zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung
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Bevorzugte Bankeinlagen
Im Insolvenzfall Befriedigung nach gedeckten Bankeinlagen aber vor den folgenden Produkten, im Abwicklungsfall Heranziehung zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung nach den folgenden Produkten und daher höheres Risiko als bei gedeckten Bankeinlagen
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Nicht gedeckte und nicht bevorzugte Bankeinlagen
Im Insolvenzfall Befriedigung nach gedeckten Bankeinlagen und nach bevorzugten Bankeinlagen aber vor den folgenden Produkten, im Abwicklungsfall Heranziehung zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung vor bevorzugten Bankeinlagen aber nach den folgenden Produkten und höheres Risiko als bei gedeckten und bevorzugten Bankeinlagen
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Nicht nachrangige Schuldverschreibungen
Im Insolvenzfall Befriedigung nach gedeckten Bankeinlagen und nach bevorzugten Bankeinlagen, aber vor allen folgenden Produkten, im Abwicklungsfall Heranziehung zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung vor bevorzugten Bankeinlagen aber nach den folgenden Produkten und daher höheres Risiko als bei gedeckten und bevorzugten Bankeinlagen
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Instrumente des Ergänzungskapitals
Im Insolvenzfall nachrangige Befriedigung erst nach allen oben genannten Produkten aber vor Aktienkapital, im Abwicklungsfall Heranziehung zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung vor Bankeinlagen und nicht nachrangigen Schuldverschreibungen aber nach Instrumenten des Kernkapitals und daher deutlich höheres Risiko als bei Bankeinlagen und nicht nachrangigen Schuldverschreibungen
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Gedeckte Bankeinlagen
Abhängig von der Laufzeit und Kündigungsfristen, täglich fällige Bankeinlagen sind zum Beispiel sehr liquide
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Bevorzugte Bankeinlagen
Abhängig von der Laufzeit und Kündigungsfristen, täglich fällige Bankeinlagen sind zum Beispiel sehr liquide
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Nicht gedeckte und nicht bevorzugte Bankeinlagen
Abhängig von der Laufzeit und Kündigungsfristen, täglich fällige Bankeinlagen sind zum Beispiel sehr liquide
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Nicht nachrangige Schuldverschreibungen
Abhängig von Laufzeit, gegebenenfalls Kündigungsrechten und Veräußerungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt, die durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden und unter anderem von Emissionsvolumen, Stückelung und gegebenenfalls einer Börsennotierung abhängen, und geringer als für täglich fällige Bankeinlagen
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Instrumente des Ergänzungskapitals
Abhängig von Laufzeit und Veräußerungsmöglichkeiten am Markt, die durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden und unter anderem von Emissionsvolumen, Stückelung und gegebenenfalls einer Börsennotierung abhängen, und wesentlich geringer als für täglich fällige Bankeinlagen
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Gedeckte Bankeinlagen
Geschützt im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Einlegerin oder Einleger
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Bevorzugte Bankeinlagen
Nicht geschützt im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung
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Nicht gedeckte und nicht bevorzugte Bankeinlagen
Nicht geschützt im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung
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Nicht nachrangige Schuldverschreibungen
Nicht geschützt im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung
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Instrumente des Ergänzungskapitals
Nicht geschützt im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung
Dargestellt sind der Ertrag, das Risiko im Insolvenz-, Restrukturierungs- oder Abwicklungsfall gemäß Sanierungs- und Abwick¬lungsgesetz, die Liquidität und das Schutzniveau gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, für Bankeinlagen im Vergleich zu nicht nachrangigen Schuldverschreibungen und Instrumenten des Ergänzungskapitals, die die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien zur Erfüllung der Aufsichtsanforderungen der Capital Requirements Regulation, des Bankwesengesetzes und des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes begibt. Diese Übersicht entspricht dem Artikel 41 Absatz 4 der direkt anwendbaren Delegierten Verordnung der Europäischen Union 2017/565. Derzeit plant die Europäische Union Änderungen der rechtlichen Vorgaben.
Gedeckte Bankeinlagen sind gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz bis 100.000 Euro pro Einlegerin oder Einleger geschützt. Bevorzugte Einlagen sind gemäß Sanierungs- und Abwicklungsgesetz Einlagen von natürlichen Personen, Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen, soweit sie nicht gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gedeckt sind, das heißt 100.000 Euro überschreiten.
Die Aussagen zum Risiko beziehen sich ausschließlich auf das Risiko der Anlegerinnen und Anleger, dass die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien ihre Verpflichtungen aus dem jeweiligen Produkt im Falle einer Insolvenz nicht erfüllen kann oder dass die Anlegerinnen und Anleger aufgrund Anordnung durch die zuständige Aufsichtsbehörde an einer Restrukturierung und beziehungsweise oder Abwicklung der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien beteiligt werden. Das kann durch teilweise oder vollständige Herabschreibung der Ansprüche oder durch Umwandlung in ein Eigenkapitalinstrument erfolgen.
Nähere Informationen zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken sind unter www.raiffeisenbank.at/bankenabwicklung auf der Homepage der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien verfügbar. Andere Faktoren, die sich im jeweiligen Einzelfall auf das Emittenten- und Bonitätsrisiko auswirken und Risiken, die sich aus der Produktausgestaltung ergeben, sind im Überblick nicht dargestellt.