Hinweis für Transaktionen an US-Handelsplätzen für folgende Wertpapiere:
• Wertpapiere mit einem Kurs von weniger als USD 1,-
oder
• OTC-Geschäfte der Marktsegmente Pink-Limited Information oder Pink-No Information (unabhängig vom Kurs)
oder
• OTC-Überträge der Marktplätze 'Caveat Emptor', 'Grey Market' oder 'Other OTC' (unabhängig vom Kurs)
In der Vergangenheit war es immer öfter zu beobachten, dass es zu Handelsproblemen bei dieser Art von amerikanischen Aktien kommt. Da diese Aktien zumeist nicht die strengen Handelsvorschriften der amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC erfüllen, erfolgt die Notierung an außerbörslichen und nur eingeschränkt regulierten Marktsegmenten (erkennbar z. B. auf www.internetwertpapiere.at u. a. durch den Handelsplatz mit der Bezeichnung "NASDAQ OTHER OTC", jedoch sind in Ausnahmefällen auch andere Handelsplätze möglich).
Diese Handelsprobleme sind auch einer Besonderheit bei der Wertpapierabwicklung (Settlement) geschuldet, da diese nahezu ausschließlich von der weltweit größten und privat organisierten US-Wertpapierabwicklungsgesellschaft DTCC (Depository Trust and Clearing Company) durchgeführt wird.
Die DTCC verfügt über ein Regelwerk, welches Aktien kurzfristig („chill“ = Tage oder Wochen) oder auch langfristig („freeze“ = Monate oder dauerhaft) vom Settlement und damit weitgehend vom Handel ausschließen kann.
Zudem können auch Restriktionen, welche die betroffenen US-Brokerhäuser in Absprache mit deren Compliance- und Risikoabteilungen vornehmen die Handelbarkeit beeinflussen. Deren Entscheidungsgrundlage ist vielfältig (z. B. Nachrichtenfluss der Gesellschaft, Finanzberichte, Berichtswesen, politische Entscheidungen, Behörden- und Aufsichtsentscheidungen). Diese werden sehr kurzfristig („über Nacht“) getroffen und im Vorhinein nicht mitgeteilt.
Aufgrund der oben dargestellten Rahmenbedingungen wird die Raiffeisenbankengruppe Salzburg in sogenannten „Penny Stocks“ bzw. Wertpapieren mit den o. g. Merkmalen i. d. R. für US-Handelsplätze keine Wertpapiertransaktionen entgegennehmen.
Seit dem 31. Oktober 2019 ist es ungewiss, ob es für bestehende Positionen in diesen Titeln Handlungsmöglichkeiten über „Mein ELBA“ / ELBA-App gibt.