KMU Förderungsgesetz

Rechtliche Informationen zur Investition in Wertpapiere.

Der Gewinn eines Unternehmens kann durch die Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter gemindert werden, und zwar durch den Kauf von:

  • abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z. B. Maschinen) und
  • Wertpapieren iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG

In folgende Wertpapiere kann investiert werden:

2024 Gewinnfreibetrag nutzen

Den Gewinnfreibetrag können Sie bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 580.000 Euro nutzen und damit Steuern sparen.

 

  • Für alle natürlichen Personen, die betriebliche Einkunftsarten erzielen. Das gilt auch für Gewinne, die durch Bilanzierung ermittelt werden.
  • Automatisch zuerkannter Grundfreibetrag in Höhe von 15% für max. 30.000 Euro Gewinn (das sind 4.500 Euro Grundfreibetrag). Keine besondere Geltendmachung in der Einkommenssteuererklärung notwendig.
  • Seit 2013 wird der Gewinnfreibetrag gestaffelt. Bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 175.000 Euro können Sie ihn in voller Höhe nutzen und damit Steuern sparen.
  • Staffelung Gewinnfreibetrag:
    • 13,0% für Gewinne bis 175.000 Euro
    • 7,0% für Gewinne zwischen 175.000 Euro und 350.000 Euro
    • 4,5% für Gewinne zwischen 350.000 Euro und 580.000 Euro
    • 0,0% für Gewinne ab 580.000 Euro

 


Der maximal geltend zu machende Gewinnfreibetrag beträgt 45.950 Euro. Unter Berücksichtigung eines Steuersatzes in Höhe von 50 % ist eine Steuerersparnis von bis zu 22.975 Euro möglich.

Beispiel

Ihr Steuerberater errechnet einen Gewinn von 100.000 Euro im Jahr 2024.
Der mögliche Gewinnfreibetrag beträgt bis zu 15 % von der Bemessungsgrundlage. Somit steht Ihnen ein Freibetrag von bis zu 13.600 Euro zu. OHNE Investition in bestimmte Sachanlagen oder begünstigte Wertpapiere wird von der Finanzbehörde automatisch ein Grundfreibetrag von 4.500 Euro berücksichtigt.

 


UNSER TIPP:
Nutzen Sie den Grundfreibetrag für Ihre persönliche Pensionsvorsorge. „Meine Selbständigen Pension“ ist die passende Lösung für Sie.
Darüber hinaus kann der restliche Freibetrag von 9.100 Euro durch Investition in bestimmte Sachanlagen oder begünstigte Wertpapiere geltend gemacht werden.

 


IHR VORTEIL:
Ihre Steuerbelastung reduziert sich um insgesamt bis zu 6.800 Euro (bei Grenzsteuersatz von 50 %)
Sie zahlen um bis zu EUR 4.550 Euro weniger Steuern bei einer Investition vom EUR 9.100 in begünstigte Wertpapiere.

Wie wirkt sich der Steuervorteil in Zahlen aus?

  bei Inanspruchnahme des Grundfreibetrages bei maximaler Ausnützung des Steuervorteiles
Steuerpflichtiger Gewinn 100.000,- 100.000,-
Investition in begünstigte Wertpapiere 0,- 9.100,-
Grundfreibetrag (max. 4500 Euro) 4.500,- 4.500,-
Steuerbemessungsgrundlage 95.500,- 86.400,-
Steuer 37.985,- 33.435,-
Steuerersparnis 2.250,- 6.800,-

Hinweise

Marketingmitteilung des Raiffeisenverbandes Salzburg eGen. Es handelt sich nicht um ein Anbot oder eine Empfehlung zum Abschluss von Finanzinstrumenten. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko (auch mit dem des Totalverlusts) verbunden. Die steuerliche Behandlung hängt von persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Die Beauftragung eines Steuerberaters wird empfohlen.


1. Anleihen von Raiffeisen Salzburg: Emittent dieser Anleihen ist der Raiffeisenverband Salzburg eGen. Der Wert der Anleihen kann während der Laufzeit schwanken. Die Rückzahlung zum Nennwert erfolgt gemäß Anleihebedingungen zum Rückzahlungstermin. Kursschwankungen, Zinsänderungen und Bonitätsverschlechterung des Emittenten können den Wert, Kurs oder Ertrag negativ beeinflussen. Ein vorzeitiger Verkauf kann zu Kursverlusten führen. Der Basisprospekt einschließlich aller Nachträge und die endgültigen Bedingungen sind jederzeit beim Emittenten sowie auf rvs.at/eigenemissionen kostenlos erhältlich.

2 bis 6: Die veröffentlichten Prospekte bzw. die Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG sowie die Basisinformationsblätter (BIB) der Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. stehen auf rcm.at in deutscher Sprache zur Verfügung.

2. Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Solide wurden durch die FMA bewilligt. Der Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Solide kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen folgender Emittenten investieren: Frankreich, Niederlande, Österreich, Belgien, Finnland, Deutschland. 

3. Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Diversified wurden durch die FMA bewilligt. Der Raiffeisen-Nachhaltigkeit-Diversified kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen folgender Emittenten investieren: Frankreich, Niederlande, Österreich, Belgien, Finnland, Deutschland, Italien, Schweden, Spanien.

4. Marktbedingte geringe oder sogar negative Renditen von Geldmarktinstrumenten und Anleihen können den Nettoinventarwert des Fonds negativ beeinflussen bzw. nicht ausreichend sein, um die laufenden Kosten zu decken.

5. Es ist die Anlagestrategie des Fonds überwiegend in andere Investmentfonds anzulegen. Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen-§ 14-ESG-MixLight wurden durch die FMA bewilligt. Der Raiffeisen-§ 14-ESG-MixLight kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen folgender Emittenten investieren: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Niederlande, Schweden, Spanien, Belgien.

6. Es ist die Anlagestrategie des Fonds überwiegend in andere Investmentfonds anzulegen. Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen-§ 14-ESG-Mix wurden durch die FMA bewilligt. Der Raiffeisen-§ 14-ESG-Mix kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Schuldverschreibungen folgender Emittenten investieren: Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Finnland, Niederlande, Schweden, Spanien.

7. Zertifikate sind nicht vom Einlagensicherungssystem gedeckt. Es besteht das Risiko, dass Raiffeisen Bank International AG nicht in der Lage ist ihrer Zahlungsverpflichtung, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (Emittentenrisiko) oder etwaiger behördlicher Anordnungen („Bail in“), nachzukommen. In diesen Fällen kann es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Die vollständige Information und Rechtsgrundlage für eine etwaige Transaktion in eines der in dieser Werbung beschriebenen Finanzinstrumente bilden der von den zuständigen Behörden (CSSF, FMA) gebilligte Basisprospekt samt allfälliger Nachträge, die jeweiligen hinterlegten Endgültigen Bedingungen. Die Billigung des Basisprospekts durch die zuständigen Behörden ist nicht als Befürwortung der hier beschriebenen Finanzinstrumente seitens der zuständigen Behörden zu verstehen. Zusätzliche Informationen über diese Finanzinstrumente finden sich auch in den jeweiligen Basisinformationsblättern (BIB), die kostenfrei auf der Website der Raiffeisen Bank International AG (raiffeisenzertifikate.at) unter Eingabe der Wertpapierkennnummer (ISIN) des entsprechenden Finanzinstruments abrufbar sind. Eine Kapitalgarantie schützt nicht vor Kaufkraftverlusten durch Inflation.


Stand: Oktober 2023