Verlustausgleich

Zusätzliche Regelung für Anleihen, Zertifikate und Derivate, die zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 gekauft und nach dem 1. April 2012 verkauft werden.

Liegt der Kauf zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 und der Verkauf nach 1. April 2012 werden die realisierten Kursgewinne (bei Zertifikaten die realisierten Kursgewinne unter dem Emissionspreis) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung UNABHÄNGIG VON DER BEHALTEDAUER mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Die 1- jährige Spekulationsfrist verliert ihre Geltung.

Wichtige Hinweise zur Änderung von Depotinhabern und Depotüberträgen

Eine Entnahme oder ein sonstiges Ausscheiden von Wertpapieren aus dem Depot wird einer Veräußerung gleichgestellt. Dadurch kann es zu einer ungewollten KESt-Belastung kommen. Bitte klären Sie deshalb geplante Änderungen von Depotinhaberschaften oder Depotüberträge mit Ihrem Kundenberater in Ihrer Raiffeisenbank ab. Unentgeltliche Überträge im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft sind gegen Vorlage geeigneter Dokumente vom KESt-Abzug ausgenommen. Geeignete Dokumente sind Schenkungsmeldung, Einantwortungsbeschluss und ein Notariatsakt.

Worauf sollen Anleger achten:

  • Eine ausgewogene Mischung von Anlageklassen abgestimmt auf die Risikobereitschaft stellt die wichtigste Säule der Veranlagungsstrategie dar.
  • Steuerliche Rahmenbedingungen sind wichtig, sollten aber nicht das vordergründige Entscheidungskriterium für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren darstellen.
  • Der Vermögensaufbau mit Fonds ist weiterhin attraktiv. Im Vordergrund steht die Ertragsperspektive sowie der Freiraum in der Veranlagung (keine Bindungsfristen).
  • Vorteile der Fondsveranlagung gegenüber Direktveranlagung: Automatischer Verlustausgleich, Unbeschränkter Verlustvortrag

Verlustausgleich

Die gesetzlichen Regelungen sehen einen Verlustausgleich für die innerhalb eines Kalenderjahres realisierten Kursverluste mit erzielten Erträgen aus Wertpapieren vor. Dieser Verlustausgleich wird unter Berücksichtigung der unten angeführten Voraussetzungen automatisch bei jeder Wertpapierabrechnung von Ihrer depotführenden Bank durchgeführt. Ziel ist es, die bei Gewinnen abgezogene Kapitalertragssteuer mit den Verlusten aus anderen Wertpapier-Geschäften wieder zu reduzieren bzw. zu korrigieren.

Details zum Verlustausgleich

  • Ein Verlustausgleich ist nur im Privatvermögen möglich.
  • Gemeinschaftsdepots, betriebliche Depots und treuhändig gehaltene Depots sind vom automatischen Verlustausgleich durch die Bank ausgeschlossen.
  • In den automatischen Verlustausgleich werden alle Einzeldepots bei einer Bank einbezogen. Ein bankübergreifender Verlustausgleich ist nicht erlaubt.
  • Falls Depots bei verschiedenen Banken geführt werden oder mehrere Depotinhaber vorhanden sind, ist ein Verlustausgleich nur über das jeweilige Finanzamt möglich.
  • Ein Verlustausgleich ist ausschließlich mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen innerhalb des selben Kalenderjahres möglich. Ein Verlustvortrag in andere Kalenderjahre ist nicht möglich.
  • Im Verlustausgleich berücksichtigt werden:
    - Kursgewinne aus Neubestand
    - Dividenden, Zinsen und Fondsausschüttungen aus Neubestand
    - Dividenden und Fondsausschüttungen aus Altbestand
  • Vom Verlustausgleich ausgeschlossen sind:
    - Zinsen aus Anleihen Altbestand
    - Kursgewinne aus Altbestand
    - Zinserträge aus Geldeinlagen (Sparbuch, Girokonto)
    - Die steuerlichen Kategorien Neubestand mit Ersatzbemessung mittels abgeleitetem gemeinen Wert gemäß § 93 Abs. 4 EStG und Neubestand ohne Kurs
  • Eine jährliche Bescheinigung über diese Verlustverrechnung wird erstellt

Funktion und Beispielrechnung laufender automatischer Verlustausgleich

Ein KESt-Abzug (27,5 %) bei positiven Wertpapiereinkünften kann mit 27,5 % der entstandenen Verluste aus Wertpapiergeschäften im selben Kalenderjahr ausgeglichen werden. Es wird maximal die bereits abgeführte KESt erstattet. Die Buchungen der KESt-Gutschriften finden laufend im Rahmen der Wertpapierabrechnung statt.

  • 15. Februar:
    750 Euro Zinsertrag aus Anleihe Neubestand
    KESt-Belastung 206,25 Euro
     
  • 2. Mai:
    1.000 Euro Dividendenertrag
    KESt-Belastung 275 Euro
     
  • 9. Juli:
    1.000 Euro Gewinn aus Verkauf Aktie
    KESt-Belastung 275 Euro
     
  • 16. Oktober:
    2.500 Euro Verlust aus Verkauf Aktie
    KESt-Gutschrift 687,50 Euro

Für den Anleger ergeben sich in diesem Veranlagungsjahr 756,25 Euro zu zahlende KESt aus Wertpapiererträgen. Der Kunde erhält eine Gutschrift von 687,50 Euro beim Verkauf der Aktie mit Verlust. Durch den realisierten Verlust vom 16. Oktober reduziert sich die zu zahlende KESt auf 68,75 Euro. Nur dieser Betrag wird effektiv an das Finanzamt abgeführt.

Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Steuerinformation, die eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen kann. Jegliche Haftung für die Inhalte ist ausgeschlossen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein!

Ihr Kundenbetreuer informiert Sie gerne persönlich.

Stand: Juli 2020

RECHTLICHE HINWEISE

 

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